Die neue Wanderordnung

Die Wanderordnung des Spessartbundes

1.     Allgemein

2.     Wanderplan

3.     Rechte und Pflichten eines Wanderführers

4.     Wanderführerausbildung

5.     Wanderauszeichnungen

6.     Stockringauszeichnungen

7.     Wander- Fitness-Pass und Deutsches Wanderabzeichen

8. Sonstiges

1. Allgemein

Die Wanderordnung kann als Richtlinie für den Wanderbereich einer Ortsgruppe angewendet werden.

Der Hauptwanderwart und sein Team haben

die Aufgabe, das planmäßige Wandern im Spessartbund für Aktive, Familien, Jugend und Senioren zu fördern.

Die Vorbereitung und Durchführung der Wanderungen in den Ortsgruppen ist Sache der jeweiligen Wanderführer und des Wanderwartes. Ein Wanderausschuss sollte gebildet werden, der sich aus Wanderwart, (ausgebildeten) Wanderführern und interessierten Mitgliedern zusammenstellt.

2. Wanderplan

·         Der Wanderplan in den Ortsgruppen sollte bei einer Zusammenkunft des Wanderausschusses erstellt werden.

·         Hier sollten Wandervorschläge der Mitglieder berücksichtigt werden.

·         Im Wanderjahr sollten mindestens 14 Wanderungen durchgeführt werden, darunter möglichst eine mehrtätige Wanderung.

•       Die Durchführung und Planung von zusätzlichen Wanderungen ist Sache der Ortsgruppen.

•       Der Wanderplan ist den Mitgliedern, dem Gauvorsitzenden, dem Hauptwanderwart und der Geschäftsstelle zuzuleiten.

•       Ein gegenseitiger Besuch der Ortsgruppen im S

pessartbund ist anzustreben.

•       Die Wanderroute und wichtige Details sind rechtzeitig vor jeder Wanderung bekannt zu geben. Wanderungen sollten wie angekündigt durchgeführt werden.

•       Aus zwingenden bzw. wetterbedingten Gründen (wie z.B. Eisglätte, schwere Gewitter) liegt es im Ermessen des Wanderführers eine Wanderung abzusagen, zu verschieben oder die Wegstrecke individuell zu ändern.

•       Es ist anzustreben jede Wanderung mit mindestens zwei Wanderführern zu planen und durchzuführen.

In den Jahreswanderplan sind aufzunehmen:

•        das Spessart-Bundesfest

•        die Pollaschfeier

•        die Gausternwanderung, diesen Termin hierfür vereinbaren die Gauvorsitzenden mit ihren Ortsgruppen

3. Rechte und Pflichten eines Wanderführers

•       Die Wanderführer haben darauf zu achten, dass während der Wanderung ein Vorausgehen oder Zurückbleiben von Teilnehmern unterbleibt.

•       Wer sich von der Gruppe entfernen will, hat dies den Wanderführern unter Zeugen zu melden.

•       Verbandszeug bzw. Erste-Hilfe-Tasche und Warnwesten sind mitzuführen. Allen Wanderführern wird eine Erste-Hilfe-Ausbildung empfohlen.

•       Die Teilnehmer einer Wanderung haben den Anweisungen der Wanderführer Folge zu leisten, dies gilt im Besonderen auch dem Schutz der Natur.

•        Die Teilnahme an den Wanderungen erfolg

t auf eigene Gefahr, dieser Hinweis hat der Wanderführer vor jeder Wanderung bekannt zu geben. Dieser Satz sollte auch im Wanderplan aufgenommen werden.

•       Alle Teilnehmer haben sich in die von den Wanderführern ausgelegten Teilnehmerliste oder das Wanderbuch einzutragen.

4. Wanderführerausbildung

•       Für Wanderführer wird vom Spessartbund eine Ausbildung nach den Richtlinien des Deutschen Wanderverbandes angeboten, in der alle wesentlichen und erforderlichen Informationen behandelt werden.

•       Diese Ausbildung ist in erster Linie für die Mitglieder der Ortsgruppen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Absolventen der Ausbildung die Bescheinigung zum qualifizierten Wanderführer und damit zum Natur- und Landschaftsführer im Spessartbund.

5. Wanderauszeichnungen

•        Durch die Beteiligung an 10 bzw. 12 Planwanderunge

n innerhalb eines Wanderjahres erwerben die Mitglieder das Anrecht auf die vom Spessartbund zu verleihenden Auszeichnungen.

•        Kinder und Jugendliche erhalten ab 4 Jahre bis 16 Jahre für 10 Planwanderungen ein Ansteckzeichen. Es wird für maximal 12 Wanderjahre ausgegeben.

•        Ab 16 Jahre gilt die Regelung wie bei den Erwachsenen.

•       Für Neumitglieder kann bei Erreichen von 10 Wanderungen im ersten Wanderjahr ein Abzeichen in „Silber“ verliehen werden.

•        Auf die Zwölferehrung können erforderlichenfalls auch Markierungs-, Senioren- und Familienwanderungen der eigenen Ortsgruppe angerechnet werden.

•        Es können max. 3 Wanderungen (z.B. offene Wanderungen des Spessartbundes oder Wanderungen einer anderen Spessartbund-Ortsgruppe) angerechnet werden, für die aber ein schriftlicher Nachweis an den Wanderwart der eigenen Ortsgruppe gebracht werden muss.

•        Bei Mehrtagestouren zählen nur die Tage, an der eine Wanderung durchführt wird

Die vorgesehenen Auszeichnungen für mi

ndestens 12 im Wanderplan ausgeschriebene Wanderungen werden wie folgt verliehen:

1. Wanderjahr                                     Abzeichen in Silber

2. – 4. Wanderjahr                             je eine kleine Eichel in Silber

5. Wanderjahr                                     Abzeichen in Gold

6. – 8. Wanderjahr                             je eine kleine Eichel in Gold

9. Wanderjahr                                     Abzeichen in Eisen

10. – 12. Wanderjahr                        je eine kleine Eichel in Eisen

13. Wanderjahr                                  Abzeichen in Silber mit Silberkranz

14. – 16. Wanderjahr                        je eine g

roße Eichel in Silber

17. Wanderjahr                                  Abzeichen in Gold mit Silberkranz

18. – 20. Wanderjahr                        je eine große Eichel in Silber

21. Wanderjahr                                  Abzeichen in Silber mit Goldkranz

22. – 24. Wanderjahr                        je eine große Eichel in Gold

25. Wanderjahr                                   Abzeichen in Gold mit Goldkranz

26. – 28. Wanderjahr                        je eine große Eichel in Gold

29. Wanderjahr                                  Abzeichen in Eisen mit Silberkranz

30. – 32. Wanderjahr                        je eine g

roße Eichel in Silber

33. Wanderjahr                                  Abzeichen in Eisen mit Goldkranz

34. – 36. Wanderjahr                        je eine große Eichel in Gold

37. Wanderjahr                                  Abzeichen in Eisen mit Eisenkranz

38. – 40. Wanderjahr                        je eine große Eichel in Eisen

41. Wanderjahr                                  Abzeichen in Silber mit Goldkranz mit Zahl 41

42. – 44. Wanderjahr                        je eine große Eichel in Gold

45. Wanderjahr                                  Abzeic

hen in Gold mit Goldkranz mit Zahl 45

46. – 48. Wanderjahr                        je eine große Eichel in Gold

ab dem 49. Wanderjahr                    Abzeichen Gold mit Goldkranz mit Zahl 49/53/57 usw.

                                                               in den Zwischenjahren je eine große Eichel in Gold

6. Stockringauszeichnungen  optional

•       Mitglieder, die viermal hintereinander die Zwölferauszeichnung erhalten haben, und sich in den darauf folgenden Jahren an zwei Wanderungen beteiligen, erwerben den Wanderstock mit Stockring Band für 50 Wanderungen in Folge.

•       Bei acht hintereinander liegenden Zwölferauszeichnungen und weiteren 4 Wanderungen im Folgejahr erhalten sie den Stockring für 100 Wanderungen.

•       Unerheblich für den Erwerb der Stockauszeichnungen ist bei der Zählung der Wanderungen eine Unterbrechung, wenn ein Mitglied aus wichtigem Grund (z.B. längere Krankheit, Mutterschaft, längere Abwesenheit durch Wegzug oder berufliche Abwesenheit) innerhalb von max. drei Jahren die Zwölferauszeichnun

g nicht erwerben kann.

7. Wander- Fitness-Pass und das Deutsche Wanderabzeichen

·         Ab dem 1.1.2011 wird im Spessartbund der Erwerb des Deutschen Wanderabzeichen in Verbindung mit dem Wander-Fitness-Pass angeboten.

·         Der Pass ist kostenfrei an alle Ortsgruppen zu verteilen. Die Verteilung läuft über die Geschäftsstelle des Spessartbundes und die Streuung über die Ortsgruppen.

·         Nach Erreichen der jeweiligen Anforderung im Vorjahr ist der richtig ausgefüllte Wander- Fitness-Pass beim Wanderwart der Ortsgruppe bzw. in der Geschäftsstelle des Spessartbundes bis spätestens 31. Januar des laufenden Jahres einzureichen. . Der Spessartbund leitet diese (gesammelt) an den Deutschen Wanderverband weiter.

·         Die Überreichung der Urkunde und des Abzeichens an die Mitglieder einer Ortsgruppe wird von den Ortsgruppen selbst übernommen.

·         Nichtmitglieder erhalten die Urkunde bei einer angekündigten Veranstaltung durch den Hauptwanderwart und dessen Wanderbeirat.

·         Die Anforderungen zum Erreic

hen werden vom Deutschen Wanderverband festgelegt.

·         Alle Wanderführer (ausgebildete und nicht ausgebildete), Familienwarte, Jugendwarte, Gesundheitswanderführer sind berechtigt die Aktivitäten in den Wander-Fitness-Pass einzutragen und abzuzeichnen.

·         Unterschrift genügt – ein Stempel ist nicht notwendig!

·         Zusätzlich ist ein Eintragen auf der Teilnehmerliste der Veranstaltung notwendig!

8.  Sonstiges

Die Kosten für die Auszeichnungen incl. evtl. Portokosten tragen die Ortsgruppen.

Bis zum 31. Januar ist die Wanderstatistik des Vorjahres  an die Geschäftsstelle einzureichen.

Die bei einer Ortsgruppe erworbenen Rechte bleiben beim Übertritt in eine andere Ortsgruppe des Spessartbundes erhalten.

 

Vorstehende Wanderordnung ersetzt alle bisherigen und tritt ab sofort in Kraft.

Wanderordnung als Download:

 

 

 

 

 

Aschaffenburg, November 2015

Gez.

Dr. Gerrit Himmelsbach, Vorstandssprecher

Richard Krebs, 2.Hauptvorsitzender

Michael Bergmann, 3.Hauptvorsitzender

Heike Buberl-Zimmermann, Hauptwanderwartin

Uwe Brüggmann, stellv. Hauptwanderwart