Transparenzregister
Spessartbund fordert Entlastung des Ehrenamtes durch weniger staatliche Bürokratie
Die in Zusammenhang mit dem so genannten Transparenzregister entstandenen Kosten und bürokratischen Aufgaben sind eine unnötige Belastung für eine Organisation wie den ehrenamtlichen organisierten Spessartbund und seine vielen Ortsgruppen und Gaue. Dies erklärte Herbert Arnold vom Vorstand des Spessartbundes. Er schließe sich dem heute veröffentlichen Brief des Deutschen Wanderverbandes (DWV) an die verantwortlichen Minister Scholz und Seehofer an, in dem gefordert wird, „in Gänze die gemeinnützigen Organisationen zu befreien“.
Der Spessartbund und andere ehrenamtlich strukturierte Organisationen leisteten in der Gesellschaft gerade auch in Pandemiezeiten Enormes“, sagte Arnold. Aktuell erreichten den Spessartbund viele hilfesuchende Anfragen von Vorstandsmitgliedern der Ortsgruppen. Sie beklagten rückwirkend gestellte Rechnungen des Bundesanzeiger Verlages für die Führung im Transparenzregister. Es könnten sich gemeinnützige Vereine hiervon zwar für das laufende Kalenderjahr befreien lassen, nicht jedoch rückwirkend. Dies müsse sichergestellt werden, sagte Arnold weiter. Zudem müsse die Gebührenbefreiung von jedem Verein einzeln beantragt werden, was für viele kleine Vereine einen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand bedeute. Auch dieses gelte es abzuschaffen.
Das im Geldwäschegesetz (GwG) §§ 18 ff verankerte Transparenzregister ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Register, in das seit dem 1. Oktober 2017 die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen sind. Es soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die in § 19 Abs. 1 GwG aufgeführten Angaben der wirtschaftlich Berechtigten sind von den Vereinigungen einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung mitzuteilen.
Text: Peter Völker